Meiningen, 15. Februar 2024. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Meiningen vom 31.01.2024 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landwirtschaftlichen Erzeugung und Vermarktung „Zu den Gleichbergen“ Römhild eG aufgehoben.
Bereits mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 27.09.2023 wurde von der Gläubigerversammlung der Insolvenzplan für die LEV Römhild gerichtlich bestätigt. Im Ergebnis steht nunmehr eine Auszahlung der Quote für die Gläubiger und Genossen bevor. Auf die Gläubiger wird eine Quote von mehr als 60 % entfallen, auf die Genossen eine Quote von 80 % - ein sehr positives Ergebnis für beide Gruppen.
Insolvenzverwalter Rolf Rombach resümiert: "Ein sehr intensives und für alle Beteiligten äußerst erfolgreiches Verfahren konnte innerhalb von 1 ½ Jahren aufgehoben werden. Die Genossenschaft geht gestärkt aus dem Verfahren heraus. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten."
Das Beispiel der LEV Römhild eG zeigt einmal mehr, welche Chancen ein Insolvenzverfahren bieten und wie die Sanierung in Rahmen eines solchen Verfahrens gelingen kann.
Zum Hintergrund:
Die LEV Römhild hatte zum 01.07.2022 einen Insolvenzantrag gestellt, da sie aufgrund finanzwirtschaftlicher Probleme drohend zahlungsunfähig war. Im Verlauf des Insolvenzverfahrens wurden unter Führung des Insolvenzverwalters Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach zwei Ernten erfolgreich durchgeführt. Zudem konnten während des laufenden Verfahrens durch die Insolvenzmasse Flächenzukäufe abgeschlossen werden – ein Novum in einem laufenden Insolvenzverfahren. Über den Insolvenzplan gelang es schließlich, einen Investor zu gewinnen. Dies war unumgänglich, da an der Genossenschaft sämtliche Pachtverträge hingen, die nicht ohne die Zustimmung der Verpächter hätte übertragen werden können. Durch den Einstieg des Investors konnte so die Genossenschaft erhalten werden.
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