Insolvenz­verfahren für die LEV Römhild eG voll­umfänglich aufgehoben.

Meiningen, 15. Februar 2024. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Meiningen vom 31.01.2024 wurde das Insolvenz­verfahren über das Vermögen der Landwirt­schaftlichen Erzeugung und Vermarktung „Zu den Gleichbergen“ Römhild eG aufgehoben.

Bereits mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 27.09.2023 wurde von der Gläubiger­versammlung der Insolvenzplan für die LEV Römhild gerichtlich bestätigt. Im Ergebnis steht nunmehr eine Auszahlung der Quote für die Gläubiger und Genossen bevor. Auf die Gläubiger wird eine Quote von mehr als 60 % entfallen, auf die Genossen eine Quote von 80 % - ein sehr positives Ergebnis für beide Gruppen.

Insolvenzverwalter Rolf Rombach resümiert: "Ein sehr intensives und für alle Beteiligten äußerst erfolgreiches Verfahren konnte innerhalb von 1 ½ Jahren aufgehoben werden. Die Genossen­schaft geht gestärkt aus dem Verfahren heraus. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten."

Das Beispiel der LEV Römhild eG zeigt einmal mehr, welche Chancen ein Insolvenz­verfahren bieten und wie die Sanierung in Rahmen eines solchen Verfahrens gelingen kann.

 
Zum Hintergrund:

Die LEV Römhild hatte zum 01.07.2022 einen Insolvenz­antrag gestellt, da sie aufgrund finanz­wirtschaftlicher Probleme drohend zahlungs­unfähig war. Im Verlauf des Insolvenz­verfahrens wurden unter Führung des Insolvenz­verwalters Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach zwei Ernten erfolgreich durchgeführt. Zudem konnten während des laufenden Verfahrens durch die Insolvenz­masse Flächen­zukäufe abgeschlossen werden – ein Novum in einem laufenden Insolvenz­verfahren. Über den Insolvenzplan gelang es schließlich, einen Investor zu gewinnen. Dies war unumgänglich, da an der Genossen­schaft sämtliche Pacht­verträge hingen, die nicht ohne die Zustimmung der Verpächter hätte übertragen werden können. Durch den Einstieg des Investors konnte so die Genossen­schaft erhalten werden.

Siehe auch:

 
Pressemitteilung herunterladen