Erfurt, 21. März 2025. Pößneck und seine Rosenbrauerei – das ist seit 1866 Stadtgeschichte, die nicht voneinander gelöst erzählt werden kann. Die Familienbrauerei lieferte schon früh ihre Getränke über die Stadtgrenzen hinaus und wurde so zu einem Aushängeschild Pößnecks. Das markante Rosen-Wappen, die typischen bauchigen Flaschen und der prägnante Turm auf dem Brauereigelände stehen für Stadt und Brauerei unisono.
Doch höhere Herstellungskosten und allgemein wirtschaftlich ungünstige Faktoren machten der Brauerei zunehmend zu schaffen, sodass am 21. Februar ein vorläufiger Insolvenzantrag am Amtsgericht Gera gestellt werden musste. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach, Gründer und Partner der Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter, bestellt.
Produktion und Vertrieb laufen weiter. Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzausfallgeld abgesichert.
Rechtsanwalt Rolf Rombach leitete nach seiner Bestellung unverzüglich erste Schritte ein: "Mein Team und ich haben uns direkt einen ersten Überblick verschafft. Die Löhne und Gehälter konnten wir über das Insolvenzausfallgeld absichern. Derzeit sind wir dabei, alle Möglichkeiten eines Fortbestands zu überprüfen und den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Positiv ist, dass Belegschaft und Geschäftsleitung loyal zum Unternehmen stehen und motiviert die Situation meistern."
Die Brauerei stellt zudem weiter wie gewohnt ihr Getränkesortiment her. Das Rosen-Sortiment mit seinen Bieren und Biermischgetränken erfreut sich regionaler Beliebtheit. Ziel ist es, aus dieser Situation heraus, den vertrieblichen Prozess zu verbessern, die Wahrnehmung zu stärken und so eine tragfähige Perspektive für das Unternehmen herauszuarbeiten. Das Sanierungspotenzial der Kultbrauerei ist laut vorläufigem Insolvenzverwalter Rolf Rombach allemal gegeben.