Erfurt, 27. September 2023. Mit dem Urteil vom 15.09.2023 hat das Landgericht Erfurt den letzten Rechtsstreit der Insolvenzverwaltung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. (nachfolgend RWE) gegen Rolf Rombach entschieden und die vom vormaligen Insolvenzverwalter Volker Reinhardt erhobene Schadenersatzklage über rund 98 T€ abgewiesen.
Reinhardt hatte bekanntlich über 130 Rechtsstreite gegen vormalige Geschäftspartner, Arbeitnehmer und Gläubiger angestrengt und von diesen insgesamt rund 16 Mio. € erhaltene Gelder zurückgefordert. Da die Insolvenzmasse die Kosten dieser Rechtsstreite nicht vorfinanzieren konnte, hatte Reinhardt Prozesskostenhilfeanträge bei den Gerichten gestellt. Rombach war Gegner in 60 dieser Verfahren und sollte, teilweise gesamtschuldnerisch mit anderen Gläubigern, insgesamt rund 8,1 Mio. € an die Insolvenzmasse zahlen.
In allen Verfahren, in denen Rombach involviert war, konnten viele Dinge, die der vormalige Verwalter dort unzutreffend oder unvollständig vorgetragen hatte, richtiggestellt und den Gerichten der zutreffende Sachverhalt geschildert werden. Die Gerichte haben in der Folge in allen diesen Verfahren die Prozesskostenhilfeanträge des vormaligen Verwalters mangels hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage abgelehnt. Nun wurde auch dessen Schadenersatzklage gegen Rombach abgewiesen.
„Ich bin zufrieden, dass es uns gelungen ist, den Gerichten den tatsächlich zutreffenden Sachverhalt zu unterbreiten. Dies wäre die originäre Aufgabe eines Insolvenzverwalters im Rahmen seiner unabhängigen Amtswahrnehmung gewesen, welcher der vormalige Verwalter des RWE pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Der Ruf eines Insolvenzverwalters ist durch eine solche Vorgehensweise beschädigt worden. Die Entscheidung in der Sache liegt immer allein beim Gericht. Aber so konnte vermieden werden, dass die Gerichte auf der falschen Grundlage unzutreffende Entscheidungen treffen. Darum ging es mir in erster Linie. Dass die Gerichte zudem unserer Rechtsauffassung gefolgt sind, freut mich natürlich.“, resümiert Rolf Rombach.
Nach der Einschätzung von Rombach wird die eingetretene Erledigung der vorgenannten Rechtsstreite nunmehr auch die Entscheidung der Gläubiger über den eingereichten Insolvenzplan erheblich erleichtern. Eine zügige Aufhebung des Insolvenzverfahrens wäre dann in greifbare Nähe gerückt.