27. April 2020. Um ihr Sanierungskonzept in die Tat umsetzen zu können, hat die Spargelhof GmbH & Co. KG Kutzleben beim Amtsgericht in Mühlhausen einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Durch die gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Agrarbetriebes in den Händen der Geschäftsführung. Der Spargelhof wird ohne Einschränkung fortgeführt.