Erfurt, 24. Oktober 2023. Die Landwirtschaftliche Erzeugung und Vermarktung (LEV) Römhild eG geht in eine gesicherte Zukunft. Mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 27.09.2023 wurde von der Gläubigerversammlung der durch die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter erstellte Insolvenzplan gerichtlich bestätigt.
Bei der LEV Römhild eG handelt es sich um eine landwirtschaftliche Genossenschaft, deren Betriebsstruktur aus drei Bereichen mit insgesamt 77 Mitarbeiter besteht:
- Markt-, Frucht- und Futterbau (Bewirtschaftung von ca. 1.600 ha Land)
- Milchviehhaltung von ca. 590 Milchkühen
- Direktvermarktung der Produkte in den Filialen in Schleusingen, Hildburghausen und dem Vollsortimentsgeschäft in Römhild.
Nachdem die LEV Römhild eG am 01.07.2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, wurde Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter und später zum Insolvenzverwalter bestellt. Insgesamt wurde der Geschäftsbetrieb über ein Jahr im laufenden Verfahren fortgeführt. Neben der Absicherung der Ernten 2022 und 2023 fanden intensive Gespräche mit Investoren statt.
Klärung über die Pachtverträge als Game Changer
Die besondere Herausforderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEV Römhild eG bestand in einer einvernehmlichen Klärung über die Pachtverträge, die wesentliche Geschäftsgrundlage der LEV Römhild eG sind. Sämtliche Pachtverträge wurden von der Genossenschaft geschlossen. Daher war der einzige Weg der Sanierung der Erhalt der Genossenschaft. Ansonsten hätte es von jedem Verpächter die Zustimmung zur Übertragung des Pachtvertrages gebaucht – ein unrealistisches Unterfangen.
Als zentrales Ergebnis konnte Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach mit seinem Team die Genossenschaft über einen Insolvenzplan erhalten. Im Rahmen des Insolvenzplans erhalten die Gläubiger eine Befriedigung von über 60 % und die Genossen für ihr eingezahltes Genossenschaftskapital eine Quote von fast 80 %.
Darüber hinaus konnte der Geschäftszweig „Direktvermarktung“ ausgegliedert und an zwei in dem Bereich tätige Mitarbeiter übertragen werden. Alle Arbeitnehmer:innen wurden übernommen, sodass der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt unter den neuen Investoren weiterläuft.
„Das Verfahren stellte sich für mich und mein Team als vollumfängliche Aufgabe dar. Zum einen genoss die Absicherung der Ernten absolute Priorität. Zum anderen ist die LEV Römhild eG auch gesellschaftlicher Mittelpunkt in Römhild selbst. Neben der Absicherung des Geschäftsbetriebes und des laufenden Investorenprozesses fanden zahlreiche Gespräche mit Genossen, Verpächtern aber auch ortsansässigen Politikern statt. Die Gespräche waren unabdingbar und mussten persönlich geführt werden, um das notwendige Vertrauen für das Erreichen der Lösung aufzubauen.“ so Insolvenzverwalter Rolf Rombach.
Flächenzukäufe im laufenden Verfahren
Als Novum in einem Insolvenzverfahren konnten während des laufenden Verfahrens Flächenzukäufe abgeschlossen werden. Dies war nur möglich, da alle Beteiligten, insbesondere der Gläubigerausschuss, an die Sanierung der LEV Römhild eG glaubten.
„Die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten hat sich letztendlich ausgezahlt. Die landwirtschaftliche Genossenschaft konnte erhalten werden. Auch der Weg über einen Insolvenzplan war richtig, auch wenn dieser einen höheren kommunikativen Aufwand erforderte. Das Instrument des Insolvenzplans musste allen Beteiligten nahegebracht werden, um bestehende Hemmnisse zu lösen. So wurde der Insolvenzplan abschließend vollumfänglich angenommen“, so Rechtsanwalt André Rombach.
Es müssen nunmehr nur noch formelle Bedingungen erfüllt werden, damit in Kürze das Insolvenzverfahren aufgehoben und die LEV Römhild eG den Geschäftsbetrieb selbständig übernehmen kann.