Die einen sagen Krise. Wir nennen es Chance.
Wirtschaftlich schwierige Situationen sind Teil des unternehmerischen Handelns. Diese frühzeitig zu erkennen und selbst erfolgreich meistern zu können, macht einen guten Unternehmensleiter aus.
Dabei sind fachmännische Impulse von außen oft essenziell, um das Geschäft fortführen zu können und/oder mit einem geänderten zukunftsfähigen Konzept einen Neustart zu etablieren.
„Für eine wirksame Sanierungs- und Restrukturierungsberatung sind wir durch die ausgeprägte Kompetenzverflechtung in unserem Team in besonderer Weise prädestiniert.“
Rolf Rombach
Eine effiziente Sanierungs- und Restrukturierungsberatung umfasst alle Aspekte – wirtschaftliche, rechtliche und soziale. Für diese ganzheitliche Beratung sind wir durch die ausgeprägte Kompetenzverflechtung im Team in besonderer Weise prädestiniert. Vom klassischen Sanierungsberater unterscheidet uns, dass wir nicht nur Berater sind.
Im Rahmen der von uns betreuten Insolvenzverfahren sind unsere Rechtsanwälte vom Insolvenzgericht bestellte Unternehmensleiter. Wir sind daher mit der Führung von Unternehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen vertraut. Wir haben erfolgreiche Sanierungen nicht nur beratend begleitet, sondern setzen sie mit dem Team in der täglichen Arbeit als unternehmensleitender Insolvenzverwalter in eigener Verantwortung um.
Wir beraten Sie umfassend bei der Wahl des für Sie richtigen Sanierungsweges und unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung des daraus resultierenden Sanierungskonzeptes. Die rechtlich zur Verfügung stehenden Sanierungswege sind allerdings abhängig von der erreichten Krisenstufe.
Daher erfolgt zu Beginn jeder Sanierungsberatung die Feststellung des sog. Status quo des Unternehmens. Wir ermitteln auf Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Daten, auf welcher Krisenstufe sich das Unternehmen befindet und ob sich hieraus bereits besondere Pflichten, etwa zur Insolvenzantragstellung, für den Unternehmensleiter ergeben.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie uns einbinden, desto mehr Handlungs- und Entscheidungsoptionen stehen Ihnen offen.
Jede Überwindung einer wirtschaftlichen Krise erfordert oft eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens. Nur das Zusammenspiel dieser Maßnahmen auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts, das insbesondere den rechtlichen Rahmen umfassend berücksichtigt, führt zur erfolgreichen Sanierung.
Wir beraten Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Sanierungskonzepts. Wir übernehmen die Verhandlungen mit Schlüsselgläubigern (etwa Banken oder Hauptlieferanten) oder mit allen Gläubigern in Bezug auf einen außergerichtlichen Gesamtgläubigervergleich mit Teilforderungsverzicht. Wir begleiten die erforderlichen Personalanpassungsmaßnahmen, führen für Sie die notwendigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den beteiligten Behörden und vertreten das Unternehmen vor den Arbeitsgerichten.
Wir verfolgen generell einen mediativen Ansatz, versuchen also alle Beteiligten von der Notwendigkeit der Maßnahmen zu überzeugen und diese für eine Mitwirkung bei der Umsetzung Ihres Sanierungskonzepts zu gewinnen.
Mitunter gelingt es nicht, alle Gläubiger vom Sanierungskonzept zu überzeugen, sodass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. In Deutschland gibt es neben dem klassischen Insolvenzverfahren, das sogenannte Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.
Das räumt dem Unternehmer die Möglichkeit ein, dass er für sein Unternehmen sowohl im Antragsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren den Gläubigern ein Sanierungskonzept (etwa über einen Insolvenzplan) unterbreitet und dieses dann in die Tat umsetzt.
Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber bisherige gesetzliche Hemmnisse der Eigenverwaltung deutlich reduziert und deren praktische Rolle bei der Sanierung von Unternehmen erhöht. Weil der Unternehmensleiter in der Eigenverwaltung auch Aufgaben zu übernehmen hat, die sonst einem Insolvenzverwalter obliegen, muss er gegenüber dem Insolvenzgericht nachweisen, dass er diese Aufgaben selbst erfüllen kann oder bei der Erfüllung durch einen Berater unterstützt wird, der ihm das Wissen für die Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters vermittelt.
Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht, sondern selbst als Insolvenzverwalter tätig. Wir haben damit nicht nur beratende, sondern auch ganz praktische Expertise bei der Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters. Mit uns haben Sie einen entscheidenden Vorteil auf Ihrer Seite, um das Insolvenzgericht und Ihre Gläubiger von der Sanierung - gerade in Form der Eigenverwaltung - zu überzeugen und deren Unterstützung zu erhalten.
Gemeinsam
Krise
meistern.“